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Steuervorteile fuer Mietobjekte

02 Mai 2017

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Wuβten Sie schon, dass der italienische Staat bis 31/12/2017 für alle, die eine Immobilie zur Weitervermietung erwerben einen Steuernachlass von 20%  gewährt? Dank der Verordnung “Sblocca Italia von 2014” kann jeder, der vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 eine Immobilie erwirbt und diese  innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb vermietet, von diesem Steuervorteil profitieren. Die Immobilie muss bestimmte Charakteristiken aufweisen und für einen vereinbarten Betrag für mindestens acht aufeinanderfolgende Jahre vermietet werden. Eine einmalige Gelegenheit, um in einen Zweitwohnsitz am Meer zu investieren, der den Vorgaben entspricht und einem so die Möglichkeit bietet, diesen Steuervorteil zu nutzen.

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