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Steuervorteile fuer den Erstwohnsitz

15 Januar 2017

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Für diejenigen, die beschlieβen ihren Erstwohnsitz als Hauptwohnsitz zu erwerben gibt es zahlreiche steuerliche Vorteile. Mit dem Finanzgesetz von 2017 wird auch der Steuerbonus von 2016 beibehalten:
- Senkung der Mehrwertsteuer von 21% auf 4% für den Erwerb einer Immobilie von einem Unternehmen und Senkung der Registersteuer beim Erwerb einer Immobilie von Privatpersonen.
- der Steuervorteil kann auch dann genutzt werden, wenn man bereits eine Immobilie besitzt. Diese Immobilie muss jedoch innerhalb von 18 Monaten nach Erwerb der neuen Immobilie verkauft werden.
Voraussetzungen für Erstwohnsitzsteuervorteile:
- man darf keine weiteren Wohnsitze in derselben Gemeinde besitzen, in der man vom Erstwohnsitzsteuervorteil profitiert;
- man darf kein Nutzungsrecht, keine Nutznieβung oder sonstigen Wohnsitz in einer anderen Immobilie in derselben Gemeinde haben;
- man muss den Wohnsitz in der Gemeinde haben oder innerhalb von 18 Monaten dort festlegen, wo man die Immobilie mit der Nutzung des Erstwohnsitzsteuervorteils erwirbt (alternativ zum Umzug, muss der Käufer vorweisen können, dass sich sein Arbeitsplatz in der Gemeinde der erworbenen Immobilie befindet)
- der Erwerber darf auf nationalem Gebiet keine weiteren Immobilien besitzen, für die er bereits Steuervorteile bezieht oder diese innerhalb von einem Jahr nach Erwerb der Immobilie mit Erstwohnsitzsteuervorteil verkaufen.

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