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Mietvertrag mit festegelegtem Mietpreis

25 Juli 2017

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Der Mietvertrag mit festgelegter Miete ist durch einen Höchstmietpreis charakterisiert. In diesem Fall kann die Miete nicht den vereinbarten Höchstbetrag überschreiten, welcher durch Landesabkommen in Vereinbarung mit Vermieter und Mieterorganisationen vereinbart worden ist. Diese Art von Mietvertrag eignet sich besonders bei der Vermietung von Wohneinheiten, bei vorübergehenden Vermietungen oder Vermietungen an Universitätsstudenten. Die Mietdauer kann hierbei 3 Jahre + 2 (oder 3) Jahre Verlängerung für Wohneinheiten betragen, 6 Monate bis 3 Jahre für Universitätsstudenten und 1 Monat 18 Monate bei vorübergehenden Vermietungen. Der Vorteil bei diesem Vertrag ist, dass die Mieter einen niedrigeren Mietpreis bezahlen als die aktuelle Marktlage vorsieht und können von Steuervorteilen bei der Einkommenssteuer profitieren, die Vermieter hingegen können die Fixsteuer “Cedolare secca“ mit 10% Steuer nutzen anstatt der Versteuerung von 21% bei freien Mietpreisen.

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