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IMU und TASI Steuern 2016

15 September 2016

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Am 16. Juni sind die IMU und TASI Steuern 2016 fällig. Dank des Stabilitätsgesetz von 2016 sind die Erst- bzw. Hauptwohnsitze und eventuelle Anbauten und Erweiterungen dieser von diesen beiden Steuern befreit. Für Zweitwohnsitze, die Eltern oder Kindern zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden, ist eine Ermäβigung von 50% vorgesehen, wobei der zur Verfügung stellende Besitzer von nur einer Immobilie sein muss oder im Fall von zwei Immobilien, muss eine der Immobilien vom Besitzer als Hauptwohnsitz genutzt werden. Auβerdem muss sich die Immobilie (oder die beiden Immobilien) in derselben Gemeinde befinden, wo man wohnhaft ist und sich der gewöhnliche Wohnsitz befindet. Luxusimmobilien sind von der unentgeltlichen Nutzung ausgeschlossen (Kategorien A1, A8 und A9).

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