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Finanzgesetz 2017

19 Juni 2017

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Bis zum 23. Juni müssen alle Korrekturen am Finanzgesetz 2017 durchgeführt und schlieβlich in Kraft gesetzt werden. Die interessantesten Neuigkeiten im Immobiliensektor sind folgende:
- Aufschub bis zum 31. Dezember 2021 für Pensionisten, Angestellte und Freiberufler, um den Steuervorteil für Energiesparmaβnahmen an Betriebe abzutreten, die Arbeiten in Wohnhäusern durchgeführt haben;
- die Enteignung einer Immobilie, sofern diese nicht der Hauptwohnsitz ist, wenn ein Schuldner einen Immobilienbesitz von mind. 120.000 Euro aufweist;
- ab 2018 ist das Justizministerium verpflichtet das Parlament jährlich über die Resultate der obligatorischen Mediation zu unterrichten;
- Steuervorteil für die Sicherung von Immobilien gegen Erdbeben 2017;
- ab dem 1. Juni tritt die Spezialsteuer in Kraft, die die Bezahlung der “Abgeltungssteuer”, der sogenannten ‘cedolare secca‘, von 21% auf alle Vermietungen vorsieht, die weniger als 30 Tage dauern.

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