Home Der Grundriss gehört mit zur Katasterangabe

Der Grundriss gehört mit zur Katasterangabe

21 März 2016

(0)

Das Finanzamt ermöglicht seit dem 9. November 2015 die Einsicht in die Grundrisse der Immobilienkategorien A, B, C. Die Immobilienbesitzer haben auf diese Weise die Möglichkeit  die Katasterfläche innerhalb der Katastereinsicht abzurufen. Zu den bereits zur Verfügung stehenden Angaben für die Identifikation und Immobilienklassifizierung wird nach dem Präsidialerlass 138/1998 auch der Grundriss hinzugefügt.
Diese Neuigkeit ermöglicht dem Immobilienbesitzer durch die Finanzamt-Website die Richtigstellung der Katasterfläche, sofern fehlerhaft, durchzuführen oder, sollte diese fehlen, sie zu integrieren. 
Für die Immobilien ohne Grundriss und somit auch ohne Katasterfläche, können die Besitzer eine Erklärung zur Katasteraktualisieren vorlegen, um die Planimetrie der eigenen Immobilie zu integrieren und um die Angaben der Immobilie zu vervollständigen, vor allem im Fall eines Verkaufs.

ENTDECKEN SIE DIE WELT DER EUROPA TOURIST GROUP IN BIBIONE, LIGNANO & Umgebung