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Der Erwerb vom Hauptwohnsitz

15 September 2016

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Mit dem Stabilitätsgesetz von 2016 sind erneut die Normen und Bedingungen für den Erwerb des Hauptwohnsitz bestimmt worden, im Fall des Verkaufs des eigentlichen Hauptwohnsitz, um einen neuen zu erwerben. Nun sieht das Gesetz den Steuersatz von 2% vor, wenn die Immobilie, die als “Hauptwohnsitz” mit Steuervorteilen erworben worden ist, innerhalb des Kaufjahres der zweiten Immobilie als “Hauptwohnsitz” verkauft wird, andernfalls verfallen die Steuervorteile. 

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