Gesetze und Normen

Die Ausübung des Berufs des Immobilienmaklers ist durch folgende Gesetze und Normen geregelt:

•    Aus dem italienischen bürgerlichen Gesetzbuch:

          art. 1176 – Pflichtbewusste Aufgabenerfüllung;

          art. 1754 – Immobilienmakler;

          art. 1755 – Provision;

          art. 1756 – Kostenrückerstattung;

          art. 1757 – Provision im Falle von bedingten oder ungültigen Verträgen;

          art. 1758 – im Fall von mehreren Maklern;

          art. 1759 – Verantwortung des Maklers;

          art. 2645 BIS – Eintragung der Vorverträge.

 

•    Hier das italienische Gesetz 39/1989 herunterladen

•    Hier den italienischen Ministerialerlass 452/90 herunterladen

•    Hier die italienische Gesetzesverordnung 122/2005 herunterladen

•    Hier die italienische Notverordnung 223/2006 herunterladen

•    Hier das italienische Gesetz 248/2006 herunterladen

•    Hier das italienische Gesetz 296/2006 herunterladen

•    Hier die Sammlung der angewandten Bräuche der Provinz (1990-1995) der Handelskammer Venedigs       

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•    Hier die Sammlung der anwandten Bräuche der Provinz (2000-2005) der Handelskammer Venedigs 

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•    Hier Leitfaden fuer das neue Besteruerungssystem der Irpef (Ausgabe Mai 2008)

•    Hier Neue Steuererleichterungen fuer die Familie (April 2008)